FAQ - Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich ist es erlaubt, mehrere Makler durch einen einfachen Maklerauftrag mit der Vermittlung einer Immobilie zu beauftragen. Mehrere Makler zeitgleich führen nicht automatisch zum schnelleren Erfolg. Im Gegenteil, in der Regel ist es sinnvoller, nur einen Makler zu beauftragen. Sollten mehrere Makler zeitgleich beauftragt werden, kann es sein, dass bei Kaufvertragsabschluss jeder Makler rechtmäßig auf eine Provision besteht. Bei Potenziellen Käufern entsteht, durch doppelte Anzeigen, der Eindruck, die Immobilie sei schwer verkäuflich.
Konkret bedeutet die Widerrufsbelehrung „Ich kann etwas zurück geben / umtauschen“ leider gibt es im Immobilienbereich keine Ware, welche man zurückgeben kann. Die Dienstleistung beginnt bereits mit Versenden des Exposés. Der Makler ist verpflichtet, den Interessenten über sein Widerrufsrecht zu belehren und dies zu dokumentieren. Wenn ein Interessent die Exposés verschiedener Objekte anfordert, kommt mit jedem neuen Objekt auch ein neuer „Maklervertrag“ zu Stande. Deshalb muss jedes Mal erneut eine Widerrufsbelehrung versendet werden.
Die Lage zählt als größter Faktor. Dabei geht es um die Mikrolage (wo steht die Immobilie) und die Makrolage (das Umfeld der Immobilie). Befindet sich die Immobilie in einem sozialen Brennpunkt oder in einer gutbürgerlichen Siedlung mit sehr guten Schulangeboten? Abgerundet wird die Lage von der aktuellen Marktlage (boomt der Ort oder ist der Immobilienmarkt im Stillstand?) Neben der Lage entscheiden natürlich auch Schnitt, Zustand, Ausstattung und Größe der Immobilie. Gibt es rechtliche Einschränkungen wie z.B. Erbpacht, eingetragenes Wohnrecht oder ein Denkmalschutz, senkt das den Verkehrswert. Nutzen Sie, als erste Einschätzung, unsere kostenfreie Markteinschätzung.
Ein Immobilienmakler ist beim Kauf, Verkauf oder bei einer Vermietung sowie Anmietung einer Immobilie mit Sicherheit eine sinnvolle und fast schon notwendige Unterstützung. Ein Makler kennt den Immobilienmarkt und die Preise vor Ort und hat mit Sicherheit ein großes und fundiertes Wissen im Immobilienbereich.
Grundsätzlich gilt es zu prüfen, was im Maklervertrag steht. Einen Maklervertrag zu kündigen und privat zu verkaufen ist grundsätzlich möglich, aber auch hier kommt es auf den Maklervertrag an. Lesen Sie insbesondere die Details zur Kündigungsfrist, Laufzeit und Provision bzw. eventuelle Aufwandsentschädigung.
Grundsätzlich gilt: Eine Maklerprovision ist nicht gesetzlich vorgegeben, sondern kann frei zwischen den Vertragspartnern verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in verschiedenen Urteilen aber auf die Notwenigkeit klarer Vereinbarungen zwischen Makler und Kunden hingewiesen. Beim Kauf von Wohnimmobilien gilt seit dem 23. Dezember 2020 die geteilte Maklerprovision. Der Makler darf dabei von Käufer nicht mehr Provision verlangen als vom Verkäufer. Die Höhe der Provision beim Immobilienverkauf ist frei verhandelbar.
Bei gefragten Immobilien geht es darum schnell zu sein. Am besten bereits Sie die Finanzierung so weit vor, dass sie bereits zum Besichtigungstermin eine Finanzierungsbestätigung, also eine feste Zusage der Bank oder einem Vermittler mitbringen können. Nicht zu unterschätzen ist die Chemie zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Wenn der bisherige Eigentümer bei der Besichtigung dabei ist und Sie von dem Objekt überzeugt sind, machen Sie ruhig Komplimente. Loben Sie zum Beispiel, wie liebevoll der Garten gestaltet ist.
Wird beispielsweise der Makler nicht tätig, bleibt der Vertrag folgenlos. Das bedeutet auch, dass der Erfolg im Einzelfall ausschließlich vom Einsatz des Maklers abhängt. Ob ihr Makler tätig war, können Sie anhand einer Nachweisbestätigung einsehen. Die Nachweisbestätigung ist ein Dokument, mit dem der Makler nachweisen kann, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist und somit seine Provision verdient hat.